Verkürzte Isolation: Coronatest dringend empfohlen
Deutsches Ärzteblatt vom Montag, 2. Mai 2022
Bei der vorgeschriebenen Isolation für Coronainfizierte von künftig fünf Tagen sollte aus Sicht des Bundes ein abschließender negativer Coronatest dringend empfohlen werden. Die Länder wollen dem nicht zwingend folgen.
Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sehen neue freiwilige Vorgaben für die Bundesländer, die das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlichen will, die Abschlusstestungen vor. Für infiziertes Personal im Gesundheitswesen soll demnach eine solche Freitestung demnach verpflichtend sein. Minister Lauterbach bekräftigte, dass die Isolation für Infizierte weiter von den Gesundheitsämtern angeordnet werden solle. Dies gebe das Signal, dass es sich bei Corona nicht um eine Grippe oder eine Erkältung handele. Wenn jemand infiziert auf Menschen zugehe, „dann gefährdet er de facto ihr Leben.“
Lauterbach sprach heute von einer „Lösung mit Augenmaß“. Er erläuterte, dass auf Basis kürzerer Krankheitsverläufe der aktuellen Omikron-Variante BA.2 die Isolation auf fünf Tage verkürzt werden könne. In vielen Bundesländern galt bislang die Regelung, dass die Isolation für Coronainfizierte nach sieben Tagen durch Freitesten beendet werden kann. Ansonsten endet die Isolation nach zehn Tagen. Unter anderem Bayern und Sachsen hatten die bisherige verpflichtende Isolation von Infizierten bereits von zehn Tagen auf fünf Tage reduziert.
Bayern Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) sagte heute, eine grundsätzliche und allgemeine Empfehlung, sich nach Isolationsende bei Symptomfreiheit freizutesten, sei in Bayern nicht vorgesehen. Unter anderem auch Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen wollten genauso verfahren.
Etwas anderes gilt nach seinen Worten in Bayern für Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Die vulnerablen Gruppen müssten weiterhin geschützt werden „und stehen im Fokus unserer Bemühungen“, betonte der CSU-Politiker.
Dass bei den Beschäftigten in den Einrichtungen auch Schnelltests zur Freitestung verwendet werden können, stieß bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz auf Kritik. „Bund und Länder spielen beim neuen Testkonzept mit dem Feuer“, sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch. Eine Freitestung von medizinisch-pflegerischem Personal auch durch Bürgertests dürfe es nicht geben.