Triagegesetz: von unzureichend bis zu weitgehend
Deutsches Ärzteblatt vom Freitag, 14.10.2022
Die von der Bundesregierung geplante Triageregelung stößt im Bundestag auf Bedenken. Die Reform soll verhindern, dass Menschen bei der Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Ressourcen wegen einer Behinderung, dem Alter oder schweren Erkrankungen benachteiligt werden könnten.
Vor dem Hintergrund der Coronapandemie hatte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Dezember des vergangenen Jahres den Gesetzgeber aufgefordert, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung bei sogenannten Triageentscheidungen zu treffen. Dies sei derzeit nicht gesichert.
Der Gesetzentwurf zum „Zweiten Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes“ hält nun fest: Niemand dürfe benachteiligt werden, insbesondere nicht wegen einer Behinderung, des Grades der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung. Allein die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit der Betroffenen dürfe entscheidend sein.
Vorgesehen ist aber auch, dass derjenige, der ein Intensivbett erhalten hat, in diese Abwägung nicht mehr einbezogen werden darf. Diese sogenannte Ex-Post-Triage ist im Gesetzentwurf explizit ausgeschlossen.
Bundesrat und Ärzteschaft hatten sich in den vergangenen Wochen wiederholt dafür eingesetzt, dass die Bundesregierung die Ex-Post-Triage wieder in den Gesetzentwurf aufnimmt. Dieser war zunächst enthalten, war dann aber gestrichen worden.
Gerade die Ex-Post-Triage war in den vergangenen Wochen heftig diskutiert worden. Während die Regelungen Verbänden von Menschen mit Behinderung nicht weit genug gehen, sehen Ärzte das Risiko, dass dadurch generell die intensivmedizinische Behandlung in Deutschland gefährdet werden könnte.
Uwe Janssens, Past Präsident der Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), befürchtet, dass künftig einmal eingeleitete Intensivtherapien nicht mehr beendet würden – auch dann, wenn eine Weiterbehandlung medizinisch-ethisch nicht mehr geboten sei.
Zwar werde nur im Triagegesetz der Abbruch einer begonnenen intensivmedizinischen Behandlung im Pandemiefall untersagt, erklärte er. Janssens hält es aber für realistisch, dass das indirekt als Grundregel angesehen wird, weil es juristisch jede Einzelfallentscheidung für einen Therapieabbruch auf Intensivstationen angreifbar macht.
Das sieht auch die Bundesärztekammer so. Die Neuregelung verlagere das ethisch-moralische Dilemma lediglich von den Intensivstationen in oder vor die Notaufnahmen der Kliniken. Losverfahren oder den Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ ohne jegliche Berücksichtigung der Erfolgsaussichten bewertet die BÄK als falsch.
Lauterbach weicht nicht vom eingeschlagenen Weg ab
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stellte gestern klar, dass er von seinem eingeschlagenen Weg nicht mehr abweichen will. Er versicherte, dass es keine Ex-Post-Triage geben werde. Jeder der bereits in Behandlung sei, könne sich darauf verlassen, dass diese nicht zugunsten eines anderen Patienten abgebrochen werde.
„Niemand darf aufgrund einer Behinderung oder einer Vorerkrankung bei der intensivmedizinischen Behandlung benachteiligt werden“, erklärte der Minister, der seinen Entwurf gestern im Parlament verteidigte. „Jedes Leben hat für uns grundlegend die gleiche Bedeutung, die gleiche Berechtigung.“ Deshalb sollten bei Entscheidungen stets weitere Experte hinzugezogen werden.
Kirsten Kappert-Gonther (Grüne) forderte, die Regelung nach einer bestimmten Zeit zu überprüfen. Ziel müsse ein inklusives Gesundheitssystem sein. Diskriminierung finde auch in der Medizin statt, wenn auch zumeist unbewusst, sagte sie.
Der Behindertenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hubert Hüppe (CDU), sah „Mängel und Lücken“. Er kritisierte, dass sich der Entwurf allein auf Epidemien beziehe, andere Situationen wie Naturkatastrophen oder Terroranschläge blieben unberücksichtigt.
Darüber hinaus seien keine Meldepflicht oder behördlichen Kontrollen vorgesehen. Verstöße gegen Vorschriften wie Zuteilungskriterium, Mehraugenprinzip, Facharzterfordernis und Dokumentationspflicht würden nicht sanktioniert; ebenso wenig das Verbot der Ex-Post-Triage.
Katrin Helling-Plahr (FDP) begrüßte, dass mit der Regelung Losentscheidungen ausgeschlossen seien. „Die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit entscheiden zu lassen, ist wesentlich gerechter als Leben gegen Leben aufzuwürfeln“, sagte sie.
Nur dieses Kriterium werde der scheinbaren Kontradiktion gerecht, dass einerseits ein Leben genauso viel Wert sei wie das andere. Man könne Leben weder bewerten, noch bewerten wollen. Aber andererseits wolle man „so viele Menschenleben retten, wie es eben geht“. Bei der Prognose dürfe aber nicht diskriminiert werden. Zur Absicherung müssten qualifizierte Ärzte nach einem Vier-Augen-Prinzip entscheiden.
Ates Gürpinar (Linke) nannte jede Triageentscheidung eine Bankrotterklärung des Gesundheitssystems. Das Gesetz mache sehr deutlich, wie unmoralisch das System an sich sei. Profitorientierung habe im Gesundheitswesen nichts verloren, erklärte er.
Für unvorhergesehene Ereignisse müssten Betten vorgehalten werden. Die Vorhaltung sei aber „nur ein Kostenpunkt“, wenn die Betten ungenutzt blieben. Wegen der Profitorientierung seien jahrzehntelang Betten und Personal abgebaut worden. Es sei selten deutlicher geworden, dass das System gewissermaßen ein „moralisches Desaster“ sei.
Gürpinar wies auch darauf hin, dass die geplante Gesetzesregelung zur Folge habe, dass – wenn zu wenige Betten frei seien – schon „vor dem letzten Bett entschieden“ werde, wer die „knappe Ressource einer Intensivbehandlung bekommt – und wer manchmal eben auch nicht“.
Der AfD-Abgeordnete Jörg Schneider bezeichnete den Gesetzentwurf als „weltfremd“. Wenn etwa eine Behinderung die Atmung beeinträchtige, müsse es bei einer Atemwegserkrankung wie Corona möglich sein, dass ein Arzt dies bei seiner Entscheidung berücksichtige.
Der Bundestag berät jetzt in seinen Ausschüssen über mögliche Änderungen am Gesetzentwurf.

/picture alliance, Bernd von Jutrczenka