Neues Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Coronaschutzimpfung
Deutsches Ärzteblatt vom Dienstag 15.3.2022
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat eine neue Information zur Coronaschutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt.
„In Pflegeeinrichtungen stellen sich besondere Herausforderungen und spezielle Fragen für den Umgang mit der Coronapandemie. Diese greifen wir auf“, sagte Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA.
Das Merkblatt richtet sich direkt an Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen. Es informiert unter anderem darüber, dass die Coronaschutzimpfung gut vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützt. Es beinhaltet auch Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe.
Dietrich betonte, die Information sei auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten eine Hilfestellung.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat die Arbeit an dem Merkblatt unterstützt. „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrauten Bedürftigen und uns selbst“, sagte die Präsidentin des DPR, Christine Vogler.
Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen haben bis heute (15. März) Zeit, ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie vollständig geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können. Andernfalls müssen die Arbeitgeber diese Personen dem Gesundheitsamt melden.

/dpa, Paul Zinken