Gültigkeitsdauer des Coronaimpfzertifikats verkürzt sich
Deutsches Ärzteblatt vom Montag, 10.1.2022
Die Gültigkeitsdauer des Coronaimpfzertifikats verkürzt sich ab dem 1. Februar dieses Jahres für all jene Menschen, die noch keine dritte Impfung (Boosterimpfung) gegen SARS-CoV-2 bekommen haben.
Dieser Personenkreis solle dann nur noch 270 Tage lang als vollständig geimpft gelten, heißt es in einer Antwort von Gesundheitsstaatssekretärin Sabine Dittmar (SPD) auf eine Frage des CDU-Bundestagsabgeordneten Wilfried Oellers. Bislang wurden die Zertifikate für ein Jahr ausgestellt.
Die Verkürzung trifft also in der Regel Menschen, die zwei Mal geimpft sind, die aber noch nicht die Boosterung erhalten haben. Mit der Neuregelung, über die zunächst die Bild berichtet hatte, setzt das Bundesgesundheitsministerium eine Vorgabe der Europäischen Union (EU) um.
Die EU-Kommission hatte kurz vor Weihnachten im Eilverfahren beschlossen, dass die Anerkennungsdauer von digitalen Impfzertifikaten der EU für die Grundimmunisierung auf 270 Tage festgelegt wird.
Offen bleibt zunächst die Frage, wie lange nun die Impfnachweise von Geboosterten gültig sein sollen. „Für Boosterimpfungen selbst wird mangels wissenschaftlicher Erkenntnisse noch keine maximale Anerkennungsdauer vorgesehen“, schrieb Dittmar in der Antwort auf die parlamentarische Anfrage.
„Die Regelungen sollen regelmäßig überprüft werden, um gegebenenfalls auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse reagieren zu können.“

/picture alliance, Jochen Tack