Debatte um weitere Finanzierung von Coronatests
Deutsches Ärzteblatt vom Freitag, 18.11.2022
In der Debatte um weitere Coronaschutzvorkehrungen rückt auch die staatliche Finanzierung von Tests wieder in den Blick. Die aktuellen Regelungen des Bundes gelten noch bis zum 25. November. Über eine Anschlussverordnung laufen derzeit Abstimmungen in der Regierung, wie das Gesundheitsministerium (BMG) bestätigte. In einem Entwurf ist eine weitere Finanzierung von Coronabürgertests bis April 2023 vorgesehen. Das stößt auf Kritik.
Der FDP-Haushaltsexperte Karsten Klein sagte der Welt: „Es gibt keinen Grund mehr, anlasslose Bürgertests durch den Bund zu finanzieren.“ Es stehe den Ländern frei, eigene Testmaßnahmen zu beschließen und selbst zu finanzieren. Der Unions-Gesundheitsexperte Tino Sorge (CDU) sagte, sinnvoller sei, sensible Bereiche gezielt bei Testungen zu unterstützen, etwa Pflegeheime und Kliniken.
Grünen-Fraktionsvize Maria Klein-Schmeink verteidigte dagegen weitere Bürgertests. „Sie ausgerechnet vor dem Winter wegfallen zu lassen, wäre unklug“, sagte sie der Welt. Die SPD-Gesundheitspolitikerin Heike Baehrens sagte der Zeitung, man dürfe nicht nachlassen, alles dafür zu tun, dass vulnerable Gruppen weiter geschützt werden. Bürgertests seien hierfür „ein unverzichtbares Instrument“.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Reiner Holznagel, sagte mit Blick auf die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, es sei zwar zu begrüßen, dass die Vergütung der Tests weiter abgesenkt werde. „Anlass zum Jubeln ist das aber nicht. Immerhin wird die Verlängerung der Testverordnung die Steuerzahler weitere Milliarden Euro kosten.“ Die Tests seien noch immer anfällig für Abrechnungsbetrug. Auch stelle sich grundsätzlich die Frage, ob die Verordnung nicht weitreichender angepasst werden sollte.
Gratis sind „Bürgertests“ seit einer Neuregelung im Sommer nur noch für bestimmte Risikogruppen. In der Regel sind drei Euro aus eigener Tasche pro Schnelltest fällig: etwa vor Konzertbesuchen in Innenräumen, vor größeren Familienfesten, Besuchen bei älteren Menschen oder nach Risikokontakten bei einer Warnung auf der Corona-App. Beim Bund schlagen für die Finanzierung Milliardenausgaben zu Buche. Die Testverordnung regelt auch Kostenübernahmen für PCR-Labortests.

/picture alliance, Sven Hoppe